Hygiene in der Podologie
Hygiene in der Podologie ist in Zeiten der multiresistenten Bakterien, Hepatitis, Aids, Fußpilz etc. wichtiger denn je!
Eine podologische Praxis (med. Fußpflege) muss bestimmte Kriterien erfüllen, um eine Krankenkassenzulassung zu erlangen. Zu diesen Kriterien zählen das Staatsexamen, räumliche Voraussetzungen sowie eine vorgeschriebene Anzahl an Desinfektionsmittel, Instrumenten und Mobiliar.
Einen sehr großen Teil nimmt die Hygiene ein! Sie ist oberstes Gebot. Zur Einhaltung der Hygiene ist ein Ultraschallgerät mit Desinfektionsmittel vorhanden. Die Instrumente werden damit gereinigt und desinfiziert. Danach werden die Instrumente verpackt und sterilisiert.
Vor der Behandlung werden die Hände des Therapeuten desinfiziert. Während der Behandlung wird Arbeitskleidung getragen, die bei mind. 60°C waschbar ist. Einmalhandschuhe sind Pflicht! Bei bestimmten Arbeiten ist ein Mundschutz zu tragen. Vor und nach der Behandlung werden die Füße desinfiziert. Zu jeder Behandlung ist ein sterilisiertes Besteck zu nutzen. Nach jeder Behandlung wird der Raum (Stühle, Arbeitstisch, Gebrauchsutensilien, Fußboden, Fräsmotoren etc.) desinfiziert. Ebenfalls wird der Raum gelüftet.
Vier verschiedene Desinfektionsmittel sind ständig vorrätig:
- für die intakte Haut
- für Wunden
- für Instrumente
- für Gegenstände und Fußböden
Diese müssen einer bestimmten Norm entsprechen (DGHM und VAH - gelistet).